Haftungsverzicht

Haftungsverzicht Schräglagen-Training und Kombi-Training:

Die Veranstaltungsteilnehmer (Fahrer, Begleitperson) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Die Veranstaltungsteilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, den Streckenbetreiber, deren Beauftragte, Helfer, weitere Teilnehmer sowie sonstige Personen, die mit der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Verzicht erstreckt sich auch auf etwaige Ansprüche von dem Teilnehmer oder Dritten gegenüber unterhaltsberechtigter oder –verpflichteter Personen. Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung beim Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ebenfalls mit der Anmeldung gegenüber dem Teilnehmer wirksam werden, wird hinsichtlich der Haftung bei Absage/Ausfall der Veranstaltung hingewiesen.

 

Haftungshinweis Intensivtraining:

Die Ausfahrt findet auf eigenes Risiko auf dem eigenen/mitgebrachten Motorrad statt.

 

Haftungsausschluss Fahrertraining Metz:

Der Veranstalter übernimmt gegenüber den Teilnehmern (Fahrer, Beifahrer, Begleiter, Kfz-Eigentümer, -Halter, Helfer) keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

Sollte ein Teilnehmer zu der Veranstaltung Familienangehörige oder Gäste mitbringen, so stellt er hiermit den Veranstalter von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen der genannten Personen unwiderruflich frei. Der Veranstalter wird von den Teilnehmern von der Verkehrssicherungspflicht in Zusammenhang mit der Veranstaltung hiermit unwiderruflich entbunden. Es ist also nicht Aufgabe des Veranstalters, sämtliche Sicherungsmaßnahmen für die Teilnehmer bzw. deren Begleiter zu ergreifen. Es ist vielmehr Aufgabe eines jeden Teilnehmers, Maßnahmen zur Verkehrssicherung bezüglich seiner Person, seiner Begleiter und des von ihm verwendeten Fahrzeuges selbst zu treffen.

Etwaige vom Veranstalter vorgesehene Sicherungsmaßnahmen (z.B. Einsatz von Streckenposten oder Anbringung von Absperrungen) entpflichten den Teilnehmer nicht, eigene und gegebenenfalls auch darüber hinausgehende Verkehrssicherungs-maßnahmen zu treffen. Es gilt also das Prinzip der umfassenden Eigenverantwortlichkeit.

Die Teilnehmer verzichten durch die Abgabe der Nennung für sich und die ihnen gegenüber unterhaltspflichtigen und unterhaltsberechtigten Personen für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Schaden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Geschäftsführer, Mitglieder und gegen andere Personen, die mit der Organisation bzw. Betreuung der Veranstaltung in Verbindung stehen.

Der Veranstalter kann zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, höhere Gewalt oder extreme Wettersituationen  eintreten. Ebenso wenn der Streckenbetreiber zurücktritt. In diesem Fall wird der gesamte Teilnahmebetrag zurückbezahlt.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist. Die Teilnahmegebühr wird auch in diesem Fall erstattet. Der Teilnehmer verzichtet in jedem Fall auf einen weiter gehenden Schadensersatzanspruch.

Wichtige Hinweise:

Es handelt sich um ein reines Instruktoren- und Fahrsicherheitstraining, das nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit, sondern auf die Verbesserung der Motorradbeherrschung  ausgelegt ist.

Achtung: Aufgrund der Lärmbegrenzung an der Strecke ist eine Teilnahme nur mit Serienauspuff und mit für die Straße zugelassenen Maschinen möglich!