AGB

PDFDas Einverständnis mit den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Training.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Haftungsverzicht der Schmitz-Röder GbR

Stand: 09.06.2021

Vorbemerkung:

Die AGB gelten für alle Trainingsangebote der Schmitz-Röder GbR, es denn, es wird gesondert nur auf eine Trainingsart Bezug genommen.

1. Anmeldung zum Training

Die Anmeldung zum Training ist schriftlich per Online-Formular, Fax oder per Email durchzuführen. Eine (fern-) mündliche Anmeldung ist nicht möglich. Wir bitten, das Online-Formular (einschließlich Haftungsausschluss) zu verwenden oder das pdf-Formular zu verwenden. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist die Einverständniserklärung der/des Erziehungsberichten beizufügen. Mit der schritlichen Anmeldung erklärt der Teilnehmer/die Teilnehmerin, dass der Haftungsausschluss sowie unsere AGB akzeptiert werden,

Nach Bestätigung der Nennung zu einer Veranstaltung wird die Teilnahmegebühr sofort oder gemäß Bestätigungsschreiben fällig.

Für das Schräglagentraining gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen, für das Kombi-Training von insg. 8 Personen. Sollte diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann der Veranstalter das Training absagen. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Vermieter des Trainingsplatzes die Trainingsfläche aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stellt. In diesem Fall wird ein Ersatztermin benannt oder es wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitere Erstattungen (Hotel-, Anreisekosten etc.) sind ausgeschlossen.

  1. Ablauf des Schräglagen-Trainings (Ablauf des Kombi-Trainings analog, da mit zwei Gruppen im Wechsel gefahren wird; näheres gemäß individueller Bestätigung)

Das Schräglagen-Training beginnt pünktlich um 10.00 Uhr an dem in der Anmeldebestätigung angegebenen Ort. Das Training kann – insb. bei heißem Wetter – früher angesetzt werden. Sollte dies der Fall sein, teilt dies der Veranstalter den Trainingsteilnehmern zuvor mit.

Die Teilnahme am Training setzt voraus, dass der Teilnehmer eine ausreichende Schutzkleidung trägt. Diese muss mindestens bestehen aus:

  • einem für den Straßenverkehr zugelassenen und unbeschädigten Schutzhelm,
  • Motorrad-Lederbekleidung (möglichst mit Protektoren) oder Textilbekleidung
  • Motorrad-Schutzhandschuhen,
  • Motorradstiefeln,
  • Rückenprotektor.

Die Teilnehmer, die sich beim Schräglagen- oder Kombitraining im „Hanging-off-Fahrstil“ üben möchten, sollten möglichst Kleidung tragen, an denen Knieschleifer befestigt sind oder befestigt werden können. Das Mitbringen von Knieschleifern ist allerdings nicht Voraussetzung zur Teilnahme am Training.

Nach einer theoretischen Einweisung erhält jeder Teilnehmer beim Schräglagen- und Kombitraining die Gelegenheit, bis ca. 17.00 Uhr des jeweiligen Veranstaltungstages im Wechsel mit den anderen Teilnehmern das zur Verfügung gestellte Motorrad für Geschicklichkeitsfahrten zu nutzen. Es geht nicht um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit. Kosten für Treibstoff sowie sonstige Betriebsstoffe des Motorrades sind in der Teilnehmergebühr enthalten. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Insbesondere wird keine Haftung für Schäden an der Kleidung/der Ausrüstung des Teilnehmers übernommen.

In der Zeit zwischen ca. 12.00 und 13.00 Uhr ist beim Kombi- und Schräglagentraining Mittagspause. In der Teilnahmegebühr sind eine einfache Mahlzeit sowie Getränke (Mineralwasser, Schorle) ohne Begrenzung enthalten. Aufgrund der körperlichen Anstrengungen, die durch die Teilnahme am Training entstehen können, wird empfohlen, bei weiterer Anfahrt nicht am selben Abend zurückzureisen, insbesondere nicht mit dem Motorrad. Etwaige Übernachtungskosten trägt der Teilnehmer selbst.

Bei schlechtem Wetter (Regen) findet das Training grundsätzlich statt. Sollte aufgrund extremer Witterungsbedingungen (Unwetter, Sturm, Hagel), die ein Fahren unmöglich macht, das Training nicht stattfinden können, werden jedem Teilnehmer zwei Ersatztermine benannt oder die Anmeldegebühr zurück erstattet. Zusätzliche Anreisekosten und sonstige Auslagen werden nicht erstattet.

Der Veranstalter stellt für das Schräglagen- und Kombitraining ein spezielles Motorrad zur Verfügung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und es ausschließlich für den mit dem Training vorgesehenen Zweck zu verwenden. Das Trainings-Motorrad darf nur nach Anweisung des Trainers in Betrieb genommen werden. Den Anweisungen des Trainers ist in jedem Fall unbedingt Folge zu leisten. Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er nach seiner Einschätzung den Anforderungen, die durch das Training an ihn gestellt werden, körperlich/gesundheitlich gewachsen ist und insbesondere in der Lage ist, ein Motorrad sicher zu bewegen. Jeder Teilnehmer ist für seine Fahrweise selbst verantwortlich. Änderungen des Trainingsablaufs bleiben vorbehalten.

 

  1. Haftungsverzicht

a) Haftungsverzicht Schräglagen-Training und Kombi-Training:

Die Veranstaltungsteilnehmer (Fahrer, Begleitperson) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Die Veranstaltungsteilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, den Streckenbetreiber, deren Beauftragte, Helfer, weitere Teilnehmer sowie sonstige Personen, die mit der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Verzicht erstreckt sich auch auf etwaige Ansprüche von dem Teilnehmer oder Dritten gegenüber unterhaltsberechtigter oder –verpflichteter Personen. Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung beim Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

b) Haftungsverzicht Intensivtraining:

Die Ausfahrt findet auf eigenes Risiko auf dem eigenen/mitgebrachten Motorrad statt. Der Teilnehmer ist selbst für sein Verhalten im Straßenverkehr und insb. die Einhaltung der StVO verantwortlich.

c) Haftungsausschluss Fahrertraining Metz:

Der Veranstalter übernimmt gegenüber den Teilnehmern (Fahrer, Beifahrer, Begleiter, Kfz-Eigentümer, -Halter, Helfer) keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

Sollte ein Teilnehmer zu der Veranstaltung Familienangehörige oder Gäste mitbringen, so stellt er hiermit den Veranstalter von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen der genannten Personen unwiderruflich frei. Der Veranstalter wird von den Teilnehmern von der Verkehrssicherungspflicht in Zusammenhang mit der Veranstaltung hiermit unwiderruflich entbunden. Es ist also nicht Aufgabe des Veranstalters, sämtliche Sicherungsmaßnahmen für die Teilnehmer bzw. deren Begleiter zu ergreifen. Es ist vielmehr Aufgabe eines jeden Teilnehmers, Maßnahmen zur Verkehrssicherung bezüglich seiner Person, seiner Begleiter und des von ihm verwendeten Fahrzeuges selbst zu treffen.

Etwaige vom Veranstalter vorgesehene Sicherungsmaßnahmen (z.B. Einsatz von Streckenposten oder Anbringung von Absperrungen) entpflichten den Teilnehmer nicht, eigene und gegebenenfalls auch darüber hinausgehende Verkehrssicherungsmaßnahmen zu treffen. Es gilt also das Prinzip der umfassenden Eigenverantwortlichkeit.

Die Teilnehmer verzichten durch die Abgabe der Nennung für sich und die ihnen gegenüber unterhaltspflichtigen und unterhaltsberechtigten Personen für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Schaden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Geschäftsführer, Mitglieder und gegen andere Personen, die mit der Organisation bzw. Betreuung der Veranstaltung in Verbindung stehen.

 

  1. Selbstbeteiligung

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung für das Schräglagen- oder Kombitraining damit einverstanden, bis zu einem Betrag von 2.500 Euro von ihm verursachte Schäden an Trainingsgerät (Motorrad, Zubehör, Anbauteile, sonstige Trainingsausstattung) zu ersetzen.

 

  1. Stornierung

Die Stornierung einer Veranstaltung ist schriftlich per E-Mail / per Fax / per Brief an die Schmitz-Röder GbR zu richten.

Im Falle einer Stornierung gilt folgendes:

a) Bis zum Zahlungsziel gemäß Rechnung/Bestätigung: kostenlos

b) Bis 14 Kalendertage vor der Veranstaltung: 15 % der Trainingsgebühr werden fällig

c) Weniger als 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn: 100 % der Trainingsgebühr werden fällig

Der stornierende Teilnehmer kann einen Ersatzfahrer benennen, der sich verbindlich anzumelden hat. In diesem Fall ist die Stornierung für den stornierenden Teilnehmer auch innerhalb der oben unter 5 b) und c) genannten Frist kostenlos.

 

  1. Ausschluss von der Veranstaltung

Bei Fehleinschätzungen der Teilnehmer hinsichtlich der Fähigkeit zur Beherrschung des Motorrades ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer vom Training auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurück erstattet. Auslagen werden nicht übernommen.

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die durch ihr Verhalten andere gefährden bzw. gefährden könnten oder den Anweisungen des Veranstalterpersonals wiederholt nicht Folge leisten ohne Rückerstattung der Trainingsgebühr oder von Auslagen vom Training auszuschließen.

  1. Bild- und Tonaufnahmen

Die Teilnehmer sind einverstanden, dass die Schmitz-Röder GbR Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung für eigene Werbezwecke fertigt und veröffentlicht. Sollte der Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, erklärt er dies rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung.

  1. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Schmitz-Röder GbR.